Wärmepumpe Förderung Berlin: Was sich 2027 ändert und wie sich Ihr Betrieb vorbereitet
Berlin hat kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen, die KfW-Förderung sinkt ab Februar 2027 schrittweise. Was feststeht, was nur angekündigt ist und wie Sie mit mehr Anfragen umgehen.
Shiau Li NgFast jede Wärmepumpen-Anfrage aus Berlin enthält irgendwann dieselbe Frage. Welche Förderung bekomme ich? Viele Kunden haben im Netz gelesen, dass es bald weniger Geld gibt, und wollen schnell handeln. Für Ihren Betrieb heißt das: In den nächsten Monaten kommen wahrscheinlich mehr Anfragen, und viele davon mit Zeitdruck.
In diesem Artikel ordne ich ein, welche Förderung es für Berliner Kunden gibt, was sich zum 1. Februar 2027 ändert und was bisher nur angekündigt ist. Danach geht es darum, wie Sie Ihr Büro auf die zusätzlichen Anfragen vorbereiten, ohne Ihren Kunden Förderbeträge zu versprechen.
Gibt es in Berlin eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
Einen Landeszuschuss für Wärmepumpen in Wohngebäuden finden Sie auf der Förderseite der Berliner Senatsverwaltung für Energie nicht. Dort stehen vor allem Angebote rund um Solarenergie, etwa das Programm SolarPLUS. Das frühere Landesprogramm Effiziente GebäudePLUS nimmt laut Senatsverwaltung seit dem 19. Dezember 2023 keine Anträge mehr an.
Was es gibt, ist ein Darlehen. Die Investitionsbank Berlin fördert mit „IBB Wohnraum modernisieren“ unter anderem die Erneuerung der Heizungstechnik, ausdrücklich auch Wärmepumpen. Das Programm richtet sich an Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer in Berlin. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Er lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren, solange alle öffentlichen Mittel zusammen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Der wichtigste Zuschuss für Berliner Kunden ist damit die Heizungsförderung des Bundes, die über die KfW läuft. Für Privatpersonen ist das das Programm 458.
So sieht die KfW-Förderung heute aus
Die Konditionen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Nach Angaben der KfW gilt Stand Oktober 2026 Folgendes.
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gibt es für die selbst genutzte Wohneinheit, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
- Der Einkommensbonus beträgt 40, 30 oder 10 Prozent, je nachdem, ob das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro liegt. Mit einem minderjährigen Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.
- Grundförderung und Boni zusammen sind auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten einer Wohneinheit gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, liegt die Obergrenze bei 80 Prozent.
- Im Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis 28.000 Euro. Im Mehrfamilienhaus kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro dazu.
- Der Effizienzbonus ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
Die KfW weist außerdem darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.
Was sich ab dem 1. Februar 2027 ändert
Zwei Änderungen hat die KfW auf ihrer Produktseite bereits festgelegt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach jedes halbe Jahr zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Außerdem sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zu denselben Terminen um jeweils 750 Euro.
Nach diesen Regeln ergibt sich folgende Übersicht. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Antragstellung.
| Antrag gestellt | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderhöchstbetrag erste Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31. Januar 2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 1. Februar 2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 1. August 2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 1. Februar 2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 1. August 2028 | entfällt | 25.000 € |
Für einen Kunden, der eine alte Ölheizung im selbst bewohnten Einfamilienhaus ersetzt, macht das einen spürbaren Unterschied. Ob er den Bonus bekommt, hängt aber von seiner Situation ab. Deshalb gehört diese Rechnung nicht in Ihre erste Antwort.
Was bisher nur angekündigt ist
In vielen Ratgebern liest man, dass die Grundförderung 2027 auf 15 Prozent sinkt. Das stimmt so nicht ganz. Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 einen sogenannten Wertschöpfungsbonus an. Für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt oder zusammengebaut wurden, soll die Grundförderung von 30 Prozent dadurch weiter möglich sein. Für Geräte von außerhalb der EU soll sie sinken. Auf der Produktseite schreibt die KfW, sie „könnte beispielsweise auf 15 % sinken“. Die Details soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekanntgeben.
Für Ihre Kunden heißt das: Der Wertschöpfungsbonus ist angekündigt, aber die genauen Regeln stehen noch nicht fest. Sagen Sie das so. Wenn ein Kunde fragt, ob sein Gerät betroffen ist, verweisen Sie auf die Bekanntgabe des Ministeriums und prüfen Sie es dann für das konkrete Modell.
Warum vor dem Stichtag mehr Anfragen kommen
Wer den höheren Bonus mitnehmen will, muss den Antrag vor dem 1. Februar 2027 stellen. Dafür braucht der Kunde laut KfW zwei Dinge von Ihnen. Erstens eine Bestätigung zum Antrag, die ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Sie enthält unter anderem die geplante Heizung und die förderfähigen Kosten. Zweitens einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Beides setzt voraus, dass Sie das Haus kennen und ein Angebot erstellt haben. Ein Kunde, der sich im Dezember meldet, braucht also sehr schnell einen Termin und ein Angebot. Wenn gleichzeitig viele Kunden kommen, wird die Zeit Ihrer Berater zum Engpass.
So bereiten Sie Ihr Büro vor
Wer jetzt seine Vorprüfung ordnet, kann im Winter mehr Anfragen bearbeiten, ohne dass Termine verloren gehen. Diese Schritte haben sich bewährt.
- Klären Sie Eigentum und Eigennutzung gleich am Anfang. Über die Heizung entscheidet der Eigentümer, und die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
- Fragen Sie nach der heutigen Heizung und ihrem Alter. Das brauchen Sie für die Planung, und es zeigt Ihnen, ob der Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt in Frage kommt.
- Fordern Sie die wichtigsten Unterlagen vor dem Termin an: Wohnfläche, Baujahr, Verbrauch der letzten Jahre, Fotos vom Heizungsraum und vom möglichen Aufstellort. Eine fertige E-Mail dafür finden Sie in der Vorlage zum Anfordern von Unterlagen.
- Planen Sie feste Zeitfenster für Vor-Ort-Termine und Angebote ein, damit Anfragen kurz vor dem Stichtag nicht liegen bleiben.
- Sagen Sie Kunden früh, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss und der Vertrag die Bedingung zur Förderzusage enthalten muss.
Welche Angaben Sie im Einzelnen brauchen, steht im Artikel Welche Daten Sie vor dem Wärmepumpen-Termin brauchen. Wie Sie in zwei Minuten einschätzen, ob sich ein Termin lohnt, zeigt der Artikel Wärmepumpen-Anfragen prüfen.
Warum Sie keine Förderbeträge versprechen sollten
Die Versuchung ist groß, in der ersten Antwort zu schreiben, dass der Kunde bis zu 70 Prozent bekommt. Lassen Sie das. Die Höhe hängt von Eigennutzung, Einkommen, der alten Heizung und dem Datum des Antrags ab. Ab 2027 kommt womöglich das Herkunftsland des Geräts dazu. Wer eine Zahl nennt, die später nicht stimmt, verliert das Vertrauen des Kunden und riskiert Ärger.
Besser ist ein ehrlicher Satz. Zum Beispiel: „Die Förderung hängt von Ihrer Situation ab. Wir prüfen beim Termin, welche Bausteine für Sie in Frage kommen, und Sie stellen den Antrag vor Beginn der Arbeiten.“ Verweisen Sie für die verbindlichen Bedingungen auf die KfW.
Wenn Sie Anfragen mit Renoway beantworten, ist das bereits so eingestellt. Der Antwort-Agent nennt keine Förderbeträge, Preise oder Lieferzeiten, solange Sie diese nicht selbst im Wissensfeld Ihres Betriebs hinterlegt haben. Bei Wärmepumpen fragt die KI nach Heizung und Baujahr, und Preisfragen gibt sie an Ihr Team weiter. Mehr dazu auf unserer Seite für Wärmepumpen-Betriebe.
Fazit
Für Berliner Kunden ist die KfW-Heizungsförderung der wichtigste Zuschuss, ergänzt durch das Darlehen der IBB. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise, das steht fest. Der Wertschöpfungsbonus ist angekündigt, aber noch nicht im Detail geregelt. Bereiten Sie Ihr Büro jetzt auf mehr Anfragen vor und versprechen Sie keine Beträge, die Sie nicht prüfen konnten.
Wenn Sie die Vorprüfung vor dem Stichtag entlasten wollen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Renoway auszuprobieren. Betriebe aus Berlin können Renoway Premium drei Monate kostenlos nutzen. Alles Weitere finden Sie auf unserer Seite für Berliner Betriebe.