Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO gilt zwischen dem Kunden als Auftraggeber und Meduard Krasniqi, handelnd unter Renoway, Heerstraße 91, 14055 Berlin, als Auftragsverarbeiter. Er wird mit der Registrierung Bestandteil des Vertrags über die Nutzung von Renoway nach unseren AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, um ihm Renoway bereitzustellen. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag. Danach gilt Abschnitt 11.
Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln und Löschen von Daten. Zweck ist die Bearbeitung von Anfragen der Interessenten des Auftraggebers. Dazu gehören der Empfang über Webformulare, WhatsApp und E-Mail, die Beantwortung und Qualifizierung durch KI-Agenten, die Terminbuchung und die Verwaltung im Team.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und den Einstellungen, die der Auftraggeber in Renoway vornimmt. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Auftraggeber unverzüglich mit. Alle Personen, die Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Der Auftragsverarbeiter trifft Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Dazu gehören insbesondere:
Der Auftragsverarbeiter passt die Maßnahmen dem Stand der Technik an. Das Schutzniveau darf dabei nicht sinken.
Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau. Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündigt er mindestens 4 Wochen vorher in Textform an. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Der Auftraggeber darf prüfen, ob der Auftragsverarbeiter diesen Vertrag einhält. Der Auftragsverarbeiter stellt ihm dafür die nötigen Informationen zur Verfügung. Prüfungen vor Ort sind nach rechtzeitiger Ankündigung während der Geschäftszeiten möglich. Sie dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Der Nachweis kann auch durch aktuelle Zertifikate oder Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter erfolgen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage an den Auftraggeber weiter.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält die Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.
Nach dem Ende des Hauptvertrags kann der Auftraggeber seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Daten in Backups werden im regulären Backup-Zyklus überschrieben.
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen den Parteien gelten im Übrigen die Haftungsregeln der AGB.