SolarPLUS 2026: Was Berliner Solarbetriebe ihren Kunden jetzt sagen sollten
Seit Januar 2026 gibt es SolarPLUS S und SolarPLUS L. Was gefördert wird, wer den Antrag stellt, wann der Kunde unterschreiben darf und wie Sie das in Ihre erste Antwort einbauen.
Shiau Li NgFast jeder Berliner Kunde fragt irgendwann nach SolarPLUS. Seit Januar 2026 lautet die Antwort anders als vorher. Das Programm ist neu aufgeteilt, Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert, und für Eigenheime und größere Gebäude gelten unterschiedliche Regeln, wann der Kunde unterschreiben darf. Wer das im Büro weiß, ordnet Anfragen schneller ein und bewahrt Kunden davor, ihre Förderung durch eine zu frühe Unterschrift zu verlieren.
Hier steht, was die Förderrichtlinie und die Seiten des IBB Business Team sagen, Stand Oktober 2026. Die aktuelle Richtlinie gilt nach ihrem eigenen Text bis zum 31. Dezember 2026.
Seit dem 8. Januar 2026 gibt es SolarPLUS S und SolarPLUS L
Seit dem 8. Januar 2026 gibt es zwei Förderbereiche. SolarPLUS S ist für Eigenheime, also Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. SolarPLUS L ist für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und andere Nutzungen. Das Programm setzt die IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um. Anträge gehen nur elektronisch über deren Website. Anträge aus der Zeit vor der Umstellung bleiben gültig.
Was SolarPLUS S für Eigenheime fördert
SolarPLUS S zahlt feste Pauschalen für drei Maßnahmen. Die Höhe hängt bei Speicher und denkmalgerechter Anlage von der Leistung der PV-Anlage ab. Ab 2 kWp gibt es für den Speicher 500 Euro, mit jedem vollen kWp 250 Euro mehr, höchstens 4.750 Euro ab 19 kWp.
| Leistung der PV-Anlage | Speicher | Zählerschrank | Denkmalgerechte Anlage |
|---|---|---|---|
| 2,00 bis 2,99 kWp | 500 € | 750 € | 600 € |
| 5,00 bis 5,99 kWp | 1.250 € | 750 € | 1.500 € |
| 8,00 bis 8,99 kWp | 2.000 € | 750 € | 2.400 € |
| 10,00 bis 10,99 kWp | 2.500 € | 750 € | 3.000 € |
| 15,00 bis 15,99 kWp | 3.750 € | 750 € | 4.500 € |
| ab 19,00 kWp | 4.750 € | 750 € | 5.700 € |
- Speicher. Gefördert wird nur, wenn eine neue PV-Anlage zusammen mit dem Speicher installiert wird. Wird der Speicher nachgerüstet, muss der vollständige Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB eingehen. Pro PV-Anlage ist nur ein Speichersystem förderfähig. Ausgeschlossen sind Blei-Säure-Batterien, gebrauchte Systeme, Eigenbauten und Prototypen. Der Hersteller muss eine Zeitwertersatzgarantie über zehn Jahre geben.
- Zählerschrank. Die Kosten inklusive Installation müssen mindestens 1.160 Euro brutto betragen. Voraussetzung ist, dass der vorhandene Platz für den Zähler technisch nicht reicht, vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurde oder nicht den geltenden Regeln entspricht. Planungskosten, der Elektroanschluss und das Messprotokoll sind nicht förderfähig. Einen Speicher nennt die Richtlinie hier nicht als Bedingung.
- Denkmalgerechte PV-Anlage. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage, etwa für Solardachziegel oder farblich angepasste Module. Die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen.
Was SolarPLUS L für größere Gebäude fördert
SolarPLUS L zahlt keinen Festbetrag, sondern einen Anteil der förderfähigen Kosten. Natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften bekommen 65 Prozent für Gutachten, Studien und Konzepte und 50 Prozent für die übrigen Maßnahmen. Mittlere Unternehmen bekommen 55 und 40 Prozent, große Unternehmen 45 und 30 Prozent. Die Mindestkosten liegen jeweils bei 1.000 Euro brutto.
- Gutachten zu Statik, Dachzustand oder Verschattung, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte für Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: bis 15.000 Euro. Gutachten gibt es nur für Gebäude, die vor dem 31.12.2014 fertig waren.
- Messplätze: bis 15.000 Euro.
- Zusammenlegen von Netzanschlüssen für Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: bis 10.000 Euro.
- PV-Anlage mit Stromspeicher, also Speicher, Energiemanagement, Batteriewechselrichter oder zwei Drittel eines Hybridwechselrichters und die Installation: bis 30.000 Euro.
- Mehrkosten für denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und PV auf extensiven Gründächern: jeweils bis 30.000 Euro.
Wer den Antrag stellt
Antragsberechtigt ist der Kunde, nicht der Fachbetrieb. Bei SolarPLUS S sind das Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte eines selbst genutzten oder vermieteten Eigenheims, auch Erbengemeinschaften und Nießbraucher. Auch Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus können S beantragen, wenn sie ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Dachs haben. Der Kunde darf ein Unternehmen bevollmächtigen, zum Beispiel eine Hausverwaltung.
Bei SolarPLUS L beantragen unter anderem WEGs und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, bevollmächtigte Hausverwaltungen, Genossenschaften, Gewerbeeigentümer, Vereine und Energiedienstleister, die ein Dach pachten. Eigentümer von Eigenheimen und von einzelnen Eigentumswohnungen sind bei L ausgeschlossen.
Ihre Rolle ist das Angebot. Für S braucht der Kunde ein Angebot für die PV-Anlage mit Angabe der Leistung in kWp und ein Angebot für den Speicher. Für L muss das Angebot Speicher, Wechselrichter, Energiemanagement und Installation ausweisen. Für den Zählerschrank braucht es eine Begründung und ein Angebot.
Darf der Kunde vor dem Antrag unterschreiben?
Hier unterscheiden sich S und L am stärksten. Als Projektbeginn gilt in beiden Fällen schon der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag. Auch eine verbindliche Bestellung oder eine Anzahlung zählen.
Bei SolarPLUS L muss die Eingangsbestätigung der IBB vorliegen, bevor der Kunde unterschreibt, bestellt oder anzahlt. Sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Die Bestätigung kommt erst, wenn alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind.
Bei SolarPLUS S darf das Projekt nicht vor dem Inkrafttreten der Richtlinie begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sein. Abgeschlossen ist es, wenn PV-Anlage und Speicher in Betrieb sind. Ein Projektbeginn vor dem Antrag ist erlaubt, geschieht aber auf eigenes finanzielles Risiko und ohne Anspruch auf Förderung.
Für Ihren Ablauf heißt das: erst Angebot, dann Antrag, dann Auftrag. Bei L ist das Pflicht. Bei S ist es der sichere Weg, denn einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, und die IBB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Danach gelten weitere Fristen. Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Antragstellung begonnen und abgeschlossen werden, eine Verlängerung kann beantragt werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Abschluss fällig, und die Auszahlung muss der Kunde selbst anfordern. Bar bezahlte Rechnungen sind nicht förderfähig. Die geförderten Anlagen müssen mindestens drei Jahre in Berlin betrieben werden. Kosten, die schon aus einem anderen Programm wie der KfW gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert
Für Steckersolargeräte sind keine Neuanträge mehr möglich. Die IBB bearbeitet nur noch bestehende Anträge. Der Senat begründet das damit, dass sich die Geräte inzwischen ohne Zuschuss rechnen. Bis Dezember 2025 wurden nach seinen Angaben mehr als 19.000 Geräte gefördert. Auch Speicher und Messplätze im Zusammenhang mit Steckersolargeräten werden nicht gefördert.
Wie viel Geld für 2026 bereitsteht
Laut dem Monitoringbericht der Senatsverwaltung vom Juni 2026 stehen für 2026 und 2027 jeweils 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 30. April 2026 waren bereits 2.220 Zuwendungen mit rund 7 Millionen Euro bewilligt. Die IBB bearbeitet Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Einen Antragsstopp nennt die Programmseite derzeit nicht.
Welche Fragen Sie dem Kunden stellen sollten
- Um welches Gebäude geht es? Eigenheim führt zu S, Mehrfamilienhaus oder Gewerbe zu L.
- Sind Sie Eigentümer oder verfügungsberechtigt? Bei einer WEG: Gibt es einen Beschluss oder ein Sondernutzungsrecht am Dach?
- Ist ein Speicher geplant? Wird die PV-Anlage neu gebaut, oder geht es um eine Nachrüstung?
- Haben Sie schon irgendwo unterschrieben, bestellt oder angezahlt?
- Wie alt ist der Zählerschrank? Ein Foto hilft bei der Einschätzung.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in der Nähe eines Denkmals?
- Ist für dieselben Kosten schon eine andere Förderung beantragt, zum Beispiel bei der KfW?
So bauen Sie SolarPLUS in die erste Antwort ein
Nennen Sie in der ersten Antwort keinen festen Betrag, solange Sie Leistung und Speicher nicht kennen. Sagen Sie stattdessen drei Dinge. Der Kunde stellt den Antrag selbst. Er braucht dafür Ihr Angebot. Und er sollte erst unterschreiben, wenn der Antrag gestellt ist, bei L sogar erst nach der Eingangsbestätigung. Danach stellen Sie die Fragen von oben und schlagen einen Termin vor. Fertige Texte für die häufigsten Fälle finden Sie in den Vorlagen für die Antwort auf die Frage nach SolarPLUS.
Auch das Angebot sollte zum Antrag passen. Schreiben Sie die Leistung in kWp und den Speicher als eigene Position hinein, denn beides braucht der Kunde für den Antrag. Geben Sie dem Angebot eine Gültigkeit, die bis zur Eingangsbestätigung reicht. Schicken Sie es zügig nach dem Vor-Ort-Termin, damit der Kunde den Antrag zeitnah stellen kann. Was beim Termin selbst wichtig ist, steht in der Checkliste für den Vor-Ort-Termin. Wenn die Anfrage aus der Solarpflicht kommt, lesen Sie auch unseren Artikel zum Solargesetz Berlin.
Wenn Sie Renoway nutzen, tragen Sie die wichtigsten SolarPLUS-Regeln in das Feld „Wissen über Ihren Betrieb“ ein. Förderbeträge nennt die KI nur, wenn sie dort stehen. Sie fragt Eigentum, Dach und Zeitrahmen ab und übergibt an Ihr Team, sobald ein Kunde nach einem konkreten Preis fragt oder es um ein Gewerbeprojekt geht.
Übrigens: Betriebe aus Berlin können Renoway Premium drei Monate kostenlos nutzen. Wie das geht, steht auf unserer Seite für Berliner Betriebe.
Quellen
- Berlin setzt weiter auf seine Dächer: SolarPLUS startet mit neuer Förderung, Senatskanzlei Berlin
- Neustart für das Förderprogramm SolarPLUS, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Berlin überschreitet Anfang 2026 500-Megawattpeak-Marke, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- SolarPLUS, IBB Business Team
- SolarPLUS S, IBB Business Team
- SolarPLUS L, IBB Business Team
- Häufige Fragen zu SolarPLUS, IBB Business Team
- Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, IBB Business Team