Vorlagen für die Antwort auf die Frage nach SolarPLUS
Vier fertige Antworten für Berliner Solarbetriebe. Für die Frage nach SolarPLUS beim Eigenheim, für Balkonkraftwerke, für Mehrfamilienhäuser und für Kunden, die schon woanders unterschrieben haben.
Was die Antwort auf die SolarPLUS-Frage leisten muss
Die Frage nach SolarPLUS kommt oft schon in der ersten Nachricht. Eine gute Antwort ordnet den Kunden dem richtigen Förderbereich zu, nennt die wichtigste Regel zum Zeitpunkt der Unterschrift und führt zu einem Termin. Die Angaben in den Vorlagen entsprechen der Förderrichtlinie SolarPLUS, Stand Oktober 2026. Die Details stehen im Artikel SolarPLUS 2026: Was Berliner Solarbetriebe ihren Kunden jetzt sagen sollten.
- Versprechen Sie keinen Betrag, bevor Sie Leistung und Speicher kennen.
- Sagen Sie klar, dass der Kunde den Antrag selbst stellt und dafür Ihr Angebot braucht.
- Raten Sie, erst nach dem Antrag zu unterschreiben. Bei SolarPLUS L ist die Eingangsbestätigung der IBB Pflicht, bevor unterschrieben, bestellt oder angezahlt wird.
- Fragen Sie nach Gebäude, Eigentum, Speicher und Zählerschrank.
Antwort auf die Frage „Bekomme ich SolarPLUS?“
Der häufigste Fall ist ein Eigenheim. Dann geht es um SolarPLUS S. Die Pauschale für den Speicher hängt von der Leistung der PV-Anlage ab, deshalb nennen Sie ein Beispiel statt einer Zusage.
Guten Tag Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser gibt es in Berlin SolarPLUS S. Gefördert werden ein Stromspeicher, der zusammen mit einer neuen PV-Anlage gebaut wird, ein neuer Zählerschrank und denkmalgerechte Anlagen. Die Pauschale für den Speicher richtet sich nach der Größe der PV-Anlage. Bei 10 kWp sind es zum Beispiel 2.500 Euro, für den Zählerschrank kommen unter bestimmten Voraussetzungen 750 Euro dazu. Den Antrag stellen Sie selbst online beim IBB Business Team. Dafür brauchen Sie unser Angebot. Bitte unterschreiben Sie erst, wenn der Antrag gestellt ist. Wer vorher unterschreibt, trägt das Risiko selbst. Damit ich Ihnen ein passendes Angebot machen kann, drei Fragen: 1. Sind Sie Eigentümerin des Hauses? 2. Möchten Sie einen Speicher dazu? 3. Wissen Sie, wie alt Ihr Zählerschrank ist? Ein Foto hilft mir schon sehr. Gern schaue ich mir Dach und Zählerschrank vor Ort an. Passt Ihnen [Tag] um [Uhrzeit] oder [Tag] um [Uhrzeit]? Viele Grüße [Name] [Betrieb] · [Telefon]
Antwort, wenn der Kunde nur ein Balkonkraftwerk möchte
Viele Kunden kennen noch den alten Zuschuss für Steckersolargeräte. Seit 2026 sind dafür keine Neuanträge mehr möglich. Sagen Sie das offen und zeigen Sie, wann eine Förderung für eine Dachanlage in Frage kommt.
Guten Tag Herr Roth, danke für Ihre Nachricht. Leider gibt es für Balkonkraftwerke seit 2026 keine Förderung aus SolarPLUS mehr. Neue Anträge dafür nimmt das IBB Business Team nicht mehr an. Wenn Sie ein eigenes Dach haben, kann sich ein Blick auf eine kleine Dachanlage lohnen. Für eine neue PV-Anlage mit Speicher auf einem Eigenheim gibt es weiterhin eine Pauschale aus SolarPLUS S. Wohnen Sie im eigenen Haus, oder geht es um eine Wohnung? Dann kann ich Ihnen sagen, was bei Ihnen möglich ist. Viele Grüße [Name] [Betrieb]
Antwort für ein Mehrfamilienhaus mit SolarPLUS L
Bei Mehrfamilienhäusern schreibt oft eine Hausverwaltung oder ein Mitglied der WEG. Hier gilt SolarPLUS L mit einem Anteil der Kosten statt einer Pauschale. Die wichtigste Regel ist die Reihenfolge. Ohne Eingangsbestätigung der IBB darf niemand unterschreiben, bestellen oder anzahlen.
Guten Tag Frau Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Solaranlage für Ihr Haus in [Straße]. Für Mehrfamilienhäuser gibt es SolarPLUS L. Für eine WEG übernimmt das Programm zum Beispiel 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Speicher, Energiemanagement und Installation, höchstens 30.000 Euro. Ein Gutachten zu Statik oder Dachzustand wird mit 65 Prozent gefördert, höchstens 15.000 Euro, wenn das Haus vor dem 31.12.2014 fertig war. Wichtig ist die Reihenfolge. Der Antrag muss vollständig gestellt sein und die Eingangsbestätigung des IBB Business Team vorliegen, bevor jemand unterschreibt, bestellt oder anzahlt. Sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Für den Antrag brauchen Sie unser Angebot. Damit wir das Angebot vorbereiten können: 1. Wer stellt den Antrag, die WEG über die Hausverwaltung oder ein einzelner Eigentümer? 2. Wie viele Wohnungen hat das Haus, und gibt es schon einen Beschluss der Eigentümer? 3. Soll der Strom an die Bewohner geliefert werden, zum Beispiel als Mieterstrom? Gern komme ich zu einem Termin vor Ort, auch zusammen mit der Hausverwaltung. Passt Ihnen [Tag] um [Uhrzeit]? Viele Grüße [Name] [Betrieb] · [Telefon]
Ein Sonderfall sind einzelne Wohnungseigentümer mit einem Sondernutzungsrecht für einen Teil des Dachs. Sie können SolarPLUS S beantragen, nicht L.
Antwort, wenn der Kunde schon woanders bestellt hat
Manche Kunden haben bei einem anderen Betrieb unterschrieben und fragen dann, ob sie noch Förderung bekommen. Entscheiden kann das nur die IBB. Antworten Sie ehrlich und schicken Sie den Kunden zur richtigen Stelle.
Guten Tag Herr Becker, danke für Ihre offene Nachricht. Ob Sie noch Förderung bekommen, kann nur das IBB Business Team entscheiden. Ich kann Ihnen aber sagen, was die Richtlinie dazu sagt. Als Projektbeginn gilt schon die Unterschrift unter den Vertrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung. Bei einem Eigenheim mit SolarPLUS S ist ein Beginn vor dem Antrag erlaubt, aber auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf Förderung. Das Projekt darf außerdem nicht vor dem 8. Januar 2026 begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit SolarPLUS L ist die Förderung ausgeschlossen, wenn vor der Eingangsbestätigung unterschrieben wurde. Am besten klären Sie Ihren Fall direkt mit dem IBB Business Team, telefonisch dienstags und donnerstags von 10 bis 14 Uhr unter 030 2125-4480 oder per E-Mail an solarplus@ibb-business-team.de. Wenn Sie später noch etwas planen, zum Beispiel einen Speicher, melden Sie sich gern bei uns. Viele Grüße [Name] [Betrieb]
Darauf sollten Sie achten
Schreiben Sie in jedes Angebot die Leistung der PV-Anlage in kWp und den Speicher als eigene Position. Beides braucht der Kunde für den Antrag. Bei Mehrfamilienhäusern gehören Wechselrichter, Energiemanagement und Installation ebenfalls als eigene Positionen ins Angebot. Und bitten Sie Ihre Kunden, nicht bar zu bezahlen, denn bar bezahlte Rechnungen sind nicht förderfähig.