Smart Meter und dynamische Stromtarife als Argument für den Speicher
Was der Smart-Meter-Rollout und dynamische Tarife für Ihre Kunden ändern und wie Sie das im Verkaufsgespräch erklären.
Meduard KrasniqiLange war die Rechnung für einen Speicher ziemlich einfach. Solarstrom selbst nutzen spart mehr, als ihn einzuspeisen. Das stimmt immer noch. Inzwischen kommt aber ein zweites Argument dazu, das viele Kunden noch nicht kennen. Strom hat zu jeder Viertelstunde einen anderen Preis, und mit einem Smart Meter und einem dynamischen Tarif können Haushalte davon profitieren.
Für Ihre Berater ist das eine Chance, sich von anderen Betrieben abzuheben. Vorausgesetzt, sie können es in zwei Minuten verständlich erklären. Dieser Artikel gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder. Er erklärt die Regeln, rechnet ein Beispiel durch und gibt Ihnen Sätze an die Hand, die im Gespräch funktionieren.
Was sich gerade ändert
Den Einbau von Smart Metern regelt das Messstellenbetriebsgesetz. Fachlich heißen die Geräte intelligente Messsysteme. Für bestimmte Haushalte ist der Einbau Pflicht. Nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz gehören dazu Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr, Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a EnWG und Betreiber von Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung, also zum Beispiel einer größeren PV-Anlage.
Der Rollout kommt voran, aber langsam. Laut Bundesnetzagentur hatten zum 30. Juni 2026 rund 26 Prozent der Pflichtfälle einen Smart Meter. Über alle Messstellen in Deutschland gerechnet waren es knapp 6 Prozent, insgesamt knapp 3,2 Millionen Geräte. Bis Ende 2032 sollen nach den Vorgaben 90 Prozent aller Messstellen ausgestattet sein. Bis dahin ist also noch viel zu tun.
Seit dem 1. Januar 2025 kann aber jeder Haushalt einen Smart Meter verlangen. Der Messstellenbetreiber muss ihn dann innerhalb von vier Monaten einbauen. Für den vorzeitigen Einbau darf er einmalig ein Entgelt verlangen. 100 Euro gelten nach der Verbraucherzentrale als angemessen. Dazu kommen jährliche Kosten, die gesetzlich gedeckelt sind. Die Verbraucherzentrale nennt 40 Euro im Jahr bei einem Verbrauch bis 10.000 Kilowattstunden und 50 Euro im Jahr für Haushalte mit Wärmepumpe und Ladestation.
Gleichzeitig muss seit dem 1. Januar 2025 jeder Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten. Das steht in § 41a EnWG und gilt für Kunden, die ein intelligentes Messsystem haben. Ohne Smart Meter gibt es also keinen dynamischen Tarif.
Und für neue PV-Anlagen gilt seit Februar 2025 das sogenannte Solarspitzengesetz. Es betrifft Anlagen über 2 Kilowatt Peak, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Sie bekommen keine Vergütung für Strom, der in Zeiten mit negativen Börsenpreisen eingespeist wird. Die betroffenen Zeiten werden an das Ende der 20 Jahre Förderung angehängt. Solange kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist, dürfen diese Anlagen außerdem nur 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
Wie dynamische Tarife funktionieren
Bei einem normalen Tarif zahlt der Kunde für jede Kilowattstunde denselben Preis, egal wann er sie verbraucht. Bei einem dynamischen Tarif folgt ein Teil des Preises der Strombörse, meist dem Day-Ahead-Markt. Die Anbieter veröffentlichen die Preise für den nächsten Tag in der Regel mittags am Vortag in ihrer App oder auf ihrer Website. Der Preis ändert sich in der Regel alle 15 Minuten.
Mittags an sonnigen Tagen und nachts an windigen Tagen ist Strom an der Börse oft sehr günstig, manchmal sogar negativ. Werktags sind die Preise nach der Verbraucherzentrale oft morgens gegen 8 Uhr und abends gegen 18 Uhr am höchsten. Wichtig für das Gespräch mit Kunden ist eine Einschränkung. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben fest, und sie machen in der Regel den größten Teil des Arbeitspreises aus. Auch bei negativen Börsenpreisen zahlt der Kunde also noch etwas für seinen Strom, nur eben deutlich weniger.
Die Zahlen des BDEW machen das greifbar. Von durchschnittlich 37 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2026 entfallen 12,6 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen und 9,2 Cent auf Netzentgelte. Nur die 15,2 Cent für Beschaffung und Vertrieb haben überhaupt etwas mit dem Strommarkt zu tun. Das ist der Teil, den ein dynamischer Tarif bewegen kann.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich ein dynamischer Tarif vor allem für Haushalte mit hohem, zeitlich flexiblem Verbrauch lohnt. Also für Haushalte mit Elektroauto, Wärmepumpe oder Batteriespeicher. Für normale Haushalte ohne diese Geräte überwiegt nach ihrer Einschätzung meist das Risiko steigender Preise. Genau diese Unterscheidung ist Ihr Argument.
Was ein Speicher damit zu tun hat
Ein Speicher macht einen Haushalt flexibel. Er kann Solarstrom vom Mittag in den Abend verschieben und damit die teuersten Stunden des Tages abdecken. Mit einem dynamischen Tarif und einem passenden Energiemanagement kann er im Winter, wenn die Sonne wenig liefert, auch günstigen Netzstrom aufnehmen und später nutzen.
Für neue Anlagen kommt ein dritter Punkt dazu. Weil Strom in Stunden mit negativen Preisen nicht mehr vergütet wird und die Einspeisung ohne Smart Meter begrenzt ist, wird es wichtiger, den Strom zur richtigen Zeit selbst zu nutzen. Ein Speicher sollte deshalb nicht schon am Vormittag voll sein, sondern die Mittagsspitze aufnehmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt dafür ein netzdienliches Lademanagement. Das sollten Sie bei der Einstellung des Energiemanagements berücksichtigen.
Wie viel die 60-Prozent-Grenze kostet, hängt von der Ausrichtung ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg zitiert eine Simulation der HTW Berlin. Danach liegen die Verluste durch die Abregelung bei Volleinspeisung ohne Speicher zwischen 1,1 Prozent bei Ost-West-Dächern und 9,0 Prozent bei Süddächern. Für Kunden mit Süddach ist ein Speicher also auch aus diesem Grund interessant.
Wie groß die Mittagsschwemme inzwischen ist, zeigt ein Blick auf den Marktwert für Solarstrom. Im April 2026 lag er bei nur 1,3 Cent pro Kilowattstunde. Im selben Monat gab es laut Solarserver erstmals in diesem Jahr Phasen mit negativen Strompreisen über mehr als sechs Stunden. So wenig ist eine Kilowattstunde wert, die zur Mittagszeit ins Netz geht. Abends kostet dieselbe Kilowattstunde den Kunden ein Vielfaches.
Ein Rechenbeispiel für das Beratungsgespräch
Kunden wollen Zahlen sehen. Ein einfaches Beispiel hilft, solange Sie die Annahmen offenlegen. Die folgenden Werte sind Annahmen für ein Beispiel, keine Zusage.
- Der Kunde zahlt für Netzstrom 37 Cent pro Kilowattstunde. Das ist der Durchschnitt, den der BDEW für 2026 ausweist.
- Für eingespeisten Strom bekommt er rund 8 Cent.
- Der Speicher verschiebt im Jahr 1.500 Kilowattstunden Solarstrom vom Mittag in den Abend.
Jede verschobene Kilowattstunde spart dann 37 Cent Netzstrom und kostet 8 Cent entgangene Vergütung. Unterm Strich bleiben 29 Cent. Bei 1.500 Kilowattstunden sind das rund 435 Euro im Jahr. Ein dynamischer Tarif kann im Winter etwas dazulegen, wenn der Speicher günstigen Netzstrom lädt. Diesen Teil sollten Sie aber nicht in Euro beziffern, weil er von Börsenpreisen abhängt, die niemand kennt.
Rechnen Sie mit dem Kunden auch die Gegenseite. Der Smart Meter kostet laufend Geld, im Beispiel eines Haushalts mit Wärmepumpe und Wallbox nach der Verbraucherzentrale 50 Euro im Jahr. Wer das offen zeigt, wirkt glaubwürdig.
Netzentgelte sparen mit § 14a EnWG
Ein weiteres Argument betrifft Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox. Wer diese Geräte für eine netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG anmeldet, bekommt reduzierte Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur sieht dafür drei Module vor. Modul 1 ist eine pauschale Ermäßigung, je nach Netzgebiet laut Bundesnetzagentur rund 110 bis 190 Euro im Jahr, nach dem Stand von 2023. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts für einen separat gemessenen Verbrauch auf 40 Prozent. Modul 3 ergänzt Modul 1 seit April 2025 um zeitvariable Netzentgelte mit drei Preisstufen und setzt einen Smart Meter voraus.
Für ein Elektroauto mit rund 2.500 Kilowattstunden im Jahr kann das Netzentgelt nach Angaben der Bundesnetzagentur durch Modul 1 um 50 bis 95 Prozent sinken. Die Behörde schreibt außerdem, dass die Kombination aus Modul 1 und Modul 3 künftig regelmäßig für die Elektromobilität attraktiv sein dürfte.
Ein Detail sollten Sie korrekt erklären. Die Ermäßigung nach § 14a gibt es unabhängig vom dynamischen Tarif. Die Verbraucherzentrale betont, dass sie kein Vorteil des dynamischen Tarifs ist. Wer beides vermischt, verspricht dem Kunden schnell zu viel.
Für Ihre Kunden heißt das, dass ein Paket aus PV, Speicher, Wärmepumpe und Smart Meter mehr ist als die Summe seiner Teile. Jedes Gerät macht die anderen etwas wirtschaftlicher.
Was Sie vor dem Gespräch wissen sollten
Damit Ihr Berater im Gespräch nicht ins Schwimmen kommt, lohnt sich eine kurze Vorbereitung. Diese Fragen kann auch Ihr Büro schon beim ersten Kontakt klären.
- Welchen Zähler hat der Kunde heute? Ein Foto vom Zählerschrank reicht oft.
- Wie hoch ist der Jahresverbrauch laut letzter Stromrechnung? Liegt er über 6.000 Kilowattstunden, ist der Smart Meter ohnehin Pflicht.
- Gibt es eine Wärmepumpe oder Wallbox, oder ist eine geplant?
- Bei Bestandsanlagen: Wann ist die PV-Anlage in Betrieb gegangen? Vor oder nach dem 25. Februar 2025?
- Hat der Kunde schon einen dynamischen Tarif oder ein Angebot dafür bekommen?
So erklären Sie es im Verkaufsgespräch
Die meisten Kunden wollen keinen Vortrag über Day-Ahead-Märkte. Sie wollen wissen, was das für ihre Stromrechnung bedeutet. Diese drei Sätze funktionieren in der Praxis gut.
- „Strom kostet nicht mehr den ganzen Tag gleich viel. Mittags ist er oft fast umsonst, abends teuer.“
- „Ihr Speicher sorgt dafür, dass Sie abends Ihren eigenen Solarstrom nutzen statt teuren Netzstrom.“
- „Mit einem Smart Meter und dem passenden Tarif kann der Speicher im Winter auch dann laden, wenn Strom gerade günstig ist.“
Ein kurzes Szenario zeigt, wie das im Gespräch klingt. Herr Schulz hat eine Wärmepumpe und denkt über einen Speicher nach. Er fragt Ihren Berater: „Mein Nachbar hat einen dynamischen Tarif und sagt, er spart Hunderte Euro. Soll ich das auch machen?“
Eine gute Antwort ist ehrlich und kurz. „Bei Ihnen kann das gut passen, weil Sie mit der Wärmepumpe viel Strom verbrauchen und den Verbrauch verschieben können. Wie viel Sie sparen, kann Ihnen aber niemand vorher sagen. Das hängt von den Börsenpreisen ab. Sicher ist, dass ein Speicher Ihren eigenen Solarstrom in den Abend bringt. Den dynamischen Tarif können Sie später immer noch dazunehmen. Die meisten dieser Tarife sind monatlich kündbar.“
Versprechen Sie dabei keine festen Ersparnisse. Wie viel ein dynamischer Tarif bringt, hängt vom Verbrauch, vom Anbieter und von den Börsenpreisen ab, und die schwanken von Jahr zu Jahr. Die Verbraucherzentrale hält Werbung mit bis zu 500 Euro Ersparnis im Jahr für unrealistisch. Bleiben Sie bei dem, was sicher ist. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, und er macht den Haushalt flexibler für das, was im Strommarkt noch kommt.
Nach dem Gespräch hilft eine kurze Zusammenfassung per E-Mail. Der Kunde kann sie in Ruhe lesen und mit seiner Familie besprechen.
Betreff: Ihr Speicher, Smart Meter und dynamische Tarife Guten Tag [Name], vielen Dank für das Gespräch. Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze: 1. Ein Speicher bringt Ihren Solarstrom vom Mittag in den Abend. Bei Ihrem Verbrauch rechnen wir mit [Menge] Kilowattstunden im Jahr, die Sie dadurch selbst nutzen. 2. Für einen dynamischen Stromtarif brauchen Sie einen Smart Meter. Den können Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen. 3. Ob sich ein dynamischer Tarif für Sie lohnt, hängt von den Börsenpreisen ab. Wir empfehlen, falls Sie es ausprobieren, einen monatlich kündbaren Tarif. Ihr Angebot finden Sie im Anhang. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern. Viele Grüße [Name] [Betrieb]
Häufige Fehler
- Einen dynamischen Tarif jedem empfehlen. Ohne Speicher, Wärmepumpe oder Elektroauto trägt der Kunde vor allem das Preisrisiko.
- Den Smart Meter vergessen. Ohne intelligentes Messsystem gibt es keinen dynamischen Tarif und kein Modul 3.
- Den Speicher am Vormittag volllaufen lassen. Dann ist er zur Mittagsspitze voll, und der Strom geht für wenig Geld ins Netz.
- Komplettpakete mit Hardware und Tarif ungeprüft weiterempfehlen. Die Verbraucherzentrale rät, solche Bündelangebote besonders kritisch zu prüfen.
- § 14a und dynamischen Tarif in einen Topf werfen. Die Netzentgeltermäßigung gibt es auch mit einem festen Tarif.
Fazit
Smart Meter und dynamische Tarife sind für viele Kunden noch neu. Das ist Ihr Vorteil. Wer sie verständlich erklärt, wirkt kompetenter als der Mitbewerber, der nur über Module und Preise spricht. Und Sie haben einen guten Grund, auch Bestandskunden noch einmal anzusprechen. Wie das gelingt, lesen Sie in unserem Artikel PV ohne Speicher: So sprechen Sie Ihre Bestandskunden an. Für Kunden, deren EEG-Vergütung gerade endet, finden Sie die Details im Artikel über Ü20-Anlagen.
Wenn Ihre Kunden nach so einem Gespräch über die Website oder per E-Mail Fragen schicken, beantwortet Renoway sie in Sekunden und sammelt Verbrauch, Dach, Speicher, Eigentum, Zeitrahmen und Budget. Passende Kunden bekommen direkt einen Termin im Google Kalender Ihres Teams, und Ihr Berater kann jedes Gespräch jederzeit übernehmen.
Quellen
- Roll-out intelligenter Messsysteme, Bundesnetzagentur
- § 29 Messstellenbetriebsgesetz, Gesetze im Internet
- § 41a Energiewirtschaftsgesetz, Gesetze im Internet
- Dynamische Stromtarife: Für wen es sich lohnt und worauf Sie achten sollten, Verbraucherzentrale
- Solarspitzen, Fördergelder: Neue Regeln für Photovoltaikanlagen, Verbraucherzentrale Hamburg
- Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Bundesnetzagentur
- Monatsmarktwert Solar im April: Deutlicher Rückgang auf 1,317 Cent pro Kilowattstunde, Solarserver
- BDEW-Strompreisanalyse, BDEW