Anfragen von Mietern: Wie Berliner Solar- und Wärmepumpenbetriebe damit umgehen
In Berlin wohnt die große Mehrheit zur Miete. Wie Sie Anfragen von Mietern früh erkennen, freundlich absagen und dabei an Vermieter und Eigentümergemeinschaften herankommen.
Shiau Li NgWer in Berlin Solaranlagen oder Wärmepumpen verkauft, kennt diese Anfrage. Jemand schreibt begeistert, dass er auf seinem Dach eine PV-Anlage möchte, nennt seinen Stromverbrauch und fragt nach einem Termin. Erst im zweiten oder dritten Satz wird klar, dass er im vierten Stock wohnt und das Haus einer Wohnungsbaugesellschaft gehört.
Das ist in Berlin kein Einzelfall. Nach dem Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamts lebten nur 15,9 Prozent der Berliner Haushalte in einer eigenen Wohnung. Bundesweit waren es 41,9 Prozent. Kein anderes Bundesland hat einen so niedrigen Wert. Die große Mehrheit der Berliner wohnt also zur Miete und kann weder über das Dach noch über die Heizung entscheiden.
In diesem Artikel zeige ich, wie Sie solche Anfragen früh erkennen, wie Sie freundlich absagen und dem Mieter trotzdem weiterhelfen, und warum hinter vielen dieser Anfragen ein Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft steht, die für Sie interessant ist.
Warum Mieter-Anfragen Sie Zeit kosten
Eine Anfrage von einem Mieter ist nicht böse gemeint. Viele Menschen wissen schlicht nicht, dass sie für eine Solaranlage auf dem Dach oder eine neue Heizung die Zustimmung des Eigentümers brauchen. Das Problem entsteht erst, wenn Ihr Büro die Anfrage wie jede andere behandelt. Dann folgen drei E-Mails, ein Telefonat und im schlimmsten Fall ein Vor-Ort-Termin, bei dem Ihr Berater erfährt, dass niemand im Haus entscheiden darf.
Ähnlich ist es bei Eigentumswohnungen. Wer eine Wohnung besitzt, besitzt das Dach nicht allein. Über eine Solaranlage auf dem Dach oder eine neue Zentralheizung entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Diese Anfragen sind nicht wertlos, aber sie brauchen einen anderen Weg als ein Einfamilienhaus.
So erkennen Sie Mieter-Anfragen früh
Oft reicht ein Blick in die Anfrage. Typische Hinweise sind Wörter wie „unsere Wohnung“, „mein Vermieter“ oder „Hausverwaltung“, eine Etagenangabe in der Adresse oder die Frage nach einer Anlage für den Balkon. Sicher sind Sie aber erst, wenn Sie fragen. Dafür genügen eine oder zwei Fragen, am besten gleich in der ersten Antwort.
- „Sind Sie Eigentümer des Hauses, in dem die Anlage installiert werden soll?“
- Wenn der Kunde eine Wohnung besitzt: „Gehört das Haus Ihnen allein, oder gibt es eine Eigentümergemeinschaft?“
Stellen Sie diese Frage sachlich und ohne Unterton. Sie wollen niemanden aussortieren, Sie wollen nur den richtigen Weg finden. Wer Eigentümer ist, beantwortet die Frage in einem Satz. Wer zur Miete wohnt, ist meistens dankbar, dass er früh eine klare Antwort bekommt. Weitere Fragen für die Vorprüfung finden Sie im Artikel Wärmepumpen-Anfragen prüfen.
Freundlich absagen und trotzdem weiterhelfen
Eine gute Absage ist kurz und gibt dem Mieter etwas mit. Sie sagt, warum Sie gerade nicht helfen können, und nennt einen nächsten Schritt, den er selbst gehen kann. Drei Tipps passen in fast jede Absage.
Erstens das Gespräch mit dem Vermieter. Viele Vermieter haben noch nie über eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe nachgedacht, weil niemand gefragt hat. Bieten Sie an, dass der Mieter Ihre Kontaktdaten weitergeben darf. So wird aus der Absage vielleicht eine Anfrage vom Eigentümer.
Zweitens Mieterstrom. Dabei liefert der Betreiber der Anlage, etwa der Vermieter, oder ein Dritter Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner im Gebäude oder im selben Quartier, ohne dass der Strom durch ein Netz geleitet wird. Dafür gibt es nach § 21 Abs. 3 EEG einen Mieterstromzuschlag. Für Mieter ist wichtig, dass der Mieterstromvertrag nach § 42a EnWG nicht Teil des Mietvertrags sein darf und der Preis höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen darf. Ob sich Mieterstrom für ein Haus lohnt, entscheidet aber der Eigentümer.
Drittens das Steckersolargerät. Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter ihnen ein solches Gerät erlaubt, sofern ihm das zumutbar ist. Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG einen ähnlichen Anspruch gegenüber der Gemeinschaft. Vermieter und Gemeinschaft dürfen bei der Art der Anbringung weiter mitreden. Seit dem Solarpaket 2024 sind laut Monitoringbericht der Senatsverwaltung Module mit bis zu 2.000 Watt erlaubt, eingespeist werden dürfen bis zu 800 Watt. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, die Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.
Bei Wärmepumpen ist der Tipp einfacher. Über die Heizung entscheidet der Eigentümer, und auch die KfW-Heizungsförderung beantragen Eigentümer, nicht Mieter. Der Mieter kann seinen Vermieter darauf ansprechen, mehr nicht. Sagen Sie das offen, statt ihn mit Details zu belasten.
Betreff: Ihre Anfrage zur Solaranlage Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Solarstrom. Da Sie zur Miete wohnen, entscheidet über eine Anlage auf dem Dach Ihr Vermieter. Wir können deshalb im Moment kein Angebot für Sie erstellen. Zwei Dinge können Sie trotzdem tun. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf eine Solaranlage oder auf Mieterstrom an. Wenn Sie möchten, geben Sie ihm gern unsere Kontaktdaten weiter. Außerdem dürfen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis für ein Steckersolargerät am Balkon bitten. Seit Oktober 2024 haben Mieter darauf in der Regel einen Anspruch. Viele Grüße [Name] [Betrieb] [Telefon]
Weitere Formulierungen für Absagen, auch für Anfragen außerhalb Ihres Gebiets, finden Sie in unserer Vorlage für eine freundliche Absage.
Die eigentliche Chance liegt bei Vermietern und Eigentümergemeinschaften
Dass so viele Berliner zur Miete wohnen, heißt auch: Es gibt sehr viele Mehrfamilienhäuser, deren Dächer noch frei sind. Das Land Berlin will genau diese großen Dächer stärker fördern. Seit Januar 2026 ist das Programm SolarPLUS in zwei Linien geteilt. SolarPLUS S richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser. SolarPLUS L richtet sich nach Angaben der IBB Business Team GmbH an Verfügungsberechtigte von Wohn- und Gewerbeobjekten, darunter Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern, Energieversorger und Unternehmen.
Gefördert werden dort nach Stand Oktober 2026 unter anderem Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung, die Modernisierung der Hauselektrik, Mess- und Zählerkonzepte und die Integration von Stromspeichern. Die IBB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Speicherförderung auch für Mieterstrommodelle interessant ist. Die genauen Bedingungen prüfen Sie am besten direkt bei der IBB, bevor Sie einem Kunden etwas zusagen.
Für Ihren Vertrieb heißt das: Eine Anfrage von einem Mieter oder Wohnungseigentümer kann der Anfang eines größeren Projekts sein. Fragen Sie nach, ob der Kunde den Kontakt zur Hausverwaltung oder zum Vermieter herstellen kann. Bei Eigentümergemeinschaften lohnt sich die Frage, wann die nächste Eigentümerversammlung ist. Solche Projekte dauern länger als ein Einfamilienhaus, aber sie sind größer, und mit einem einzigen Gespräch erreichen Sie viele Haushalte.
Legen Sie solche Kontakte deshalb nicht einfach ab. Markieren Sie sie in Ihrem Posteingang oder Ihrer Liste als Mieter oder WEG und notieren Sie, ob der Kunde den Vermieter ansprechen will. Ein kurzer Kontakt nach ein paar Wochen ist dann schnell gemacht.
Wie Renoway Mieter-Anfragen behandelt
In Renoway gehört die Frage nach dem Eigentum zu den Kriterien, nach denen der Score-Agent jede Anfrage bewertet. Wenn eine Anfrage nicht passt, etwa weil der Kunde nicht Eigentümer ist, stellt die KI zuerst eine klärende Frage. Passt die Anfrage danach immer noch nicht, sagt sie je nach Einstellung höflich ab und gibt einen nützlichen Tipp mit, oder sie markiert die Anfrage nur. Im zweiten Fall entscheidet Ihr Team selbst, wie es weitergeht. Mehr dazu finden Sie auf der Seite über unsere KI-Agenten.
Fazit
In Berlin wohnt die große Mehrheit zur Miete. Anfragen von Mietern gehören deshalb zum Alltag jedes Solar- und Wärmepumpenbetriebs. Wer sie früh mit einer einfachen Frage erkennt, spart seinem Team viel Zeit. Wer freundlich absagt und einen guten Tipp mitgibt, bleibt in Erinnerung, und manchmal meldet sich ein paar Wochen später der Vermieter.
Wenn Sie diese Vorprüfung nicht mehr von Hand machen wollen, probieren Sie Renoway aus. Betriebe aus Berlin können Renoway Premium drei Monate kostenlos nutzen. Wie das geht, steht auf unserer Seite für Berliner Betriebe.
Quellen
- Eigentumsquote nach Bundesländern 2022, Statistisches Bundesamt
- § 554 BGB: Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte, Gesetze im Internet
- § 20 WEG: Bauliche Veränderungen, Gesetze im Internet
- Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG und Vermieter, Haufe
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag, Gesetze im Internet
- § 42a EnWG: Mieterstromverträge, Gesetze im Internet
- Monitoringbericht 2025 Masterplan Solarcity Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- SolarPLUS, IBB Business Team
- Neustart für das Förderprogramm SolarPLUS, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Heizungsförderung für Privatpersonen: Wohngebäude (458), KfW/)